Datenschutzbeauftragte müssen bestellt werden, wenn
Datenschutzbeauftragte müssen über die nötige Fachkunde verfügen (rechtlich und technisch), zuverlässig sein und frei von Interessenskonflikten (Inhaber, Geschäftsführer und leitende Angestellte scheiden daher als Datenschutzbeauftragte aus). Ferner ist zu beachten, dass Datenschutzbeauftragte bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde anzumelden sind (Artikel 37 Abs. 7 DSGVO). Es dürfen auch externe Datenschutzbeauftragte bestellt werden.